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 Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Befreiung von der Ausweispflicht beantragen  

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
  • Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
  • Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. 

Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Bei einem Antrag durch eine Vertretung oder Betreuung: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
  • Ausweis der Vertretung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

 

Der Antrag ist formlos oder schriftlich möglich. Auch eine betreuende oder vertretende Person kann den Antrag stellen.

Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.

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Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Moreno Magarin:
Tel: 02404 50-361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Herr Pavlidis:
Tel: 02404 50-275
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Frau Hofman:
Tel: 02404 50-249
E-Mail: tanja.hofman@alsdorf.de
Frau Rottenfußer:
Tel: 02404 50-276
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Frau Lesmeister:
Tel: 02404 50-277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
Befreiung von der Ausweispflicht beantragen  

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.

Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken oder Behörden.

  • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  • Bei einem Antrag durch eine Vertretung oder Betreuung: Nachweis darüber, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis
  • Ausweis der Vertretung, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass

Keine

Ausweispflicht, befreiung, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/42740/show
Einwohnermeldeamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50361
Fax 02404 57999361

Herr

Moreno Magarin

62

02404 50-361
meldeamt@alsdorf.de

Herr

Pavlidis

59a

02404 50-275
meldeamt@alsdorf.de

Frau

Hofman

59a

02404 50-249
tanja.hofman@alsdorf.de

Frau

Rottenfußer

59c

02404 50-276
meldeamt@alsdorf.de

Frau

Lesmeister

59b

02404 50-277
meldeamt@alsdorf.de