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Wohngeld (Mietzuschuss/ Lastenzuschuss)

Kurzbeschreibung

Informationen zum Wohngeld und zur Antragstellung Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz (WoGG), § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschüsse können Alsdorfer Bürger im Sozialamt, Bereich Wohngeld, beantragen.

A 50 - Sozialamt

Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie einen anonymisierten Wohngeldrechner mit der anschließenden Möglichkeit zur Onlinebeantragung erhalten Sie unter der Adresse www.mhkbg.nrw.

Mietzuschuss können beantragen:

  • Mieter einer Wohnung
  • Eigentümer von Wohnraum
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Ausschlussgründe

Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden.

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören