Wohngeld (Mietzuschuss/ Lastenzuschuss)
Kurzbeschreibung
Informationen zum Wohngeld und zur Antragstellung Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 Wohngeldgesetz - WoGG, § 26 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte die keine Transferleistungen (siehe Ausschlussgründe) erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
A 50 - Sozialamt
Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie einen anonymisierten Wohngeldrechner mit der anschließenden Möglichkeit zur Onlinebeantragung erhalten Sie unter der Adresse www.mhkbg.nrw.
Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter einer Wohnung,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes,
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts.
Lastenzuschuss können beantragen:
- Eigentümer von Wohnraum
Ausschlussgründe
Empfänger und Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind gem. § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden.
- SGB II Leistungen inkl. Zuschuss für Auszubildende
- SGB XII Leistungen
- AsylbLG Leistungen
- Übergangs- und Verletztengeld in Höhe des Betrages des Bürgergeldes
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- SGB VIII Leistungen, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören
- Darüber hinaus sind auch Personen ausgeschlossen die selber keine der o.g. Leistungen erhalten, deren Einkommen und Vermögen jedoch zu Ermittlung der Leistung eines anderen Haushaltsmitgliedes berücksichtigt wurden.
Antragstellung digital
Unter den hier aufgeführten Links können Sie Ihre Anträge digital stellen und auch alle erforderlichen Nachweise hochladen. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.
Wohngeld Mietzuschuss
Erstantrag:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEH
Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUWA
Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUAE
Wohngeld Lastenzuschuss
Erstantrag:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
Erhöhungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEH
Weiterleistungsantrag: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUWA
Änderungsmitteilung: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUAE
Antragstellung in Papierform
Wohngeldanträge können auch in Papierform gestellt werden. Nutzen Sie dazu die hier aufgeführten Unterlagen, welche Sie ausdrucken und auch vorab digital ausfüllen können.
Darüber hinaus liegen papiergebundene Wohngeldanträge an der Information des Rathauses aus und können dort auch wieder abgegebenen werden.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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A 50 - Sozialamt
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- Straße: Hubertusstraße Hausnummer: 17
- PLZ: 52477 Ort: Alsdorf
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- E-Mail:
sozialamt@alsdorf.de
- E-Mail:
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A 50 - Sozialamt / Wohngeldstelle
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- Straße: Hubertusstraße Hausnummer: 17
- PLZ: 52477 Ort: Alsdorf
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- E-Mail:
wohngeldstelle@alsdorf.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02404 50-235
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E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-336
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E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-358
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E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-448
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E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-335
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E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-414
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E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de