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Verlust Ausweisdokumente

Kurzbeschreibung

Verhalten bei Verlust von Ausweisdokumenten

Beschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt zwei Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.

Dies gilt für folgende Ausweisdokumente:

  • Kinderausweises nach alten Muster
  • Kinderreisepass
  • Personalausweis
  • vorläufiger Personalausweis
  • Reisepass
  • vorläufiger Reisepass

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

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