BIS: Suche und Detail

Sozialdienst Wohnungslosenhilfe

Kurzbeschreibung

Sozialdienst Wohnungslosenhilfe

Beschreibung

Zwangsräumungen:

Die Stadtverwaltung wird im Falle einer Wohnungsräumung durch die vollziehenden Gerichtsvollzieher über den stattfindenden Termin informiert. Die Schuldner sind in einem solchen Fall von Obdachlosigkeit bedroht und werden umgehend aufgesucht bzw. angeschrieben. Ziel ist es hierbei, gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zur Sicherung des Wohnraumes zu finden. Sofern dies nicht möglich ist, wird versucht kurzfristig eine Ersatzwohnung zu finden, um eine Einweisung in die städtische Notunterkunft zu verhindern.

Städtische Notunterkunft:

Ist Obdachlosigkeit bereits eingetreten, erfolgt durch die Verwaltung die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft. Die Betreuung der Bewohner hat die Wiedereingliederung in den normalen Wohnungsmarkt bzw. in eine passende betreute Wohnform zum Ziel, wobei eine möglichst kurze Verweildauer in der Notunterkunft angestrebt wird.

A 50 - Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen