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Rattenbefall melden

Beschreibung

Sofern Sie einen Rattenbefall auf Ihrem privaten Grundstück oder Ihrem Wohnraum entdeckt haben, sind Sie selbst verpfölichtet, eine Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. Als Mieterin/Mieter wenden Sie Sich bitte an die/den Eigentümerin/Eigentümer. Sollten Sie den Rattenbefall auf einem öffentlichen Gebiet/Grundstück festgestellt haben, so wenden Sie sich gerne umgehend an uns. Dies können Sie ganz einfach über das Kontaktformular in der rechten Box machen.

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

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