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Planungsrechtliche Bauberatung
Beschreibung
Es ist sinnvoll, vor Erwerb, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder Abbruch eines Gebäudes oder eines Grundstückes die Fragen zur Bebaubarkeit in einer Bauberatung zu klären.
Für die Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter des A 61 - Amt für Planung und Umwelt zur Verfügung.
Die Bauwilligen erhalten Informationen zur möglichen Bebauung von Grundstücken im Innenbereich (ohne Bebauungsplan), im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen, Einbeziehungssatzungen und Außenbereichssatzungen.
Möglicherweise können Fragen nicht konkret beantwortet werden und es wird eine Bauvoranfrage mit konkreter Fragestellung empfohlen. Die Bauberatung erfolgt sowohl aus planungsrechtlicher Sicht als auch mit Mitarbeitern des Bauordnungsamtes zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Bauberatungen im Rahmen der Zuständigkeit des A 61 - Amt für Planung und Umwelt können während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Bauberatung des A 63 - Bauordnungsamt (montags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Die Beratungen des A 63 - Bauordnungsamt finden zentral im Bauberatungsbüro, 6. Etage, Zimmer 613 statt.
A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Für die Bauberatung wurde das Stadtgebiet auf verschiedene Sachbearbeiter/innen aufgeteilt. Bitte entnehmen Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner aus der folgenden Auflistung:
Bauberatung für den Bereich:
- Alsdorf-Mitte, Zopp und Busch
- Frau Garus
- Duffesheide, Schleibach, Reifeld, Kellersberg, Ofden, Broicher Siedlung und Blumenrath
- Frau Molitor
- Hoengen, Mariadorf, Warden, Begau sowie Industriepark
- Herr Preuße
- Schaufenberg, Bettendorf und Siedlung Ost
- Frau Vasen
Die Kontaktdaten finden Sie in der Kontaktbox auf der rechten Seite.
Für die Bauberatung selbst fallen keine Gebühren an.
Für notwenige Kopien, zum Beispiel von Bebauungsplänen oder schriftlichen Auskünften zu Bebauungsplänen, werden je nach Umfang Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung (siehe "Downloads") der Stadt Alsdorf erhoben.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Amtsleiterin
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Telefon: 02404 50-236
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E-Mail: miriam.molitor@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-488
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E-Mail: florian.preusse@alsdorf.de
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