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Wohnsitz abmelden (Abmeldung)

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abmeldenden Person
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Die Abmeldung sollte am Tag des Auszugs erfolgen.

Für Grundstücksbesitzer:
Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an
steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.
Eine Abmeldung bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt von dort aus automatisch die Abmeldung des alten Wohnsitzes.
 
Die Verpflichtung zur Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig abmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam ins Ausland wegziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Abmeldung ins Ausland alleine vornehmen.
 
HINWEIS: Eine Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen