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Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Kurzbeschreibung

Hier finden Sie Informationen zu Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Beschreibung

Die Stadt Alsdorf erhebt von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetzes - KiBiz) in ihrem Zuständigkeitsbereich als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Eltern haften als Gesamtschuldner.

Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.

Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Anlage zur Kinderfördersatzung (siehe Downloads).

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)

A 51 - Jugendamt

Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche:

  • Elternbeiträge Kindertagespflege:                                         Frau Erichson
  • Elternbeiträge städt. Kindertageseinrichtungen:                Herr Brehm
  • Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen freie Träger:     Frau Pavlidis

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen