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Erhebung von Beiträgen

Kurzbeschreibung

Weshalb werden Beiträge erhoben?

Beschreibung

Wesentlicher Bestandteil unseres modernen Lebens ist die schnelle und komfortable Erreichbarkeit sämtlicher Orte in unserem Umfeld. Dazu ist ein flächendeckendes und baulich intaktes Verkehrsnetz aus Straßen, Wegen und Plätzen unerlässlich. Um dieses Netz nutzen zu können, sind Erschließungen zum Beispiel von neuen Wohngebieten und der Ausbau der bestehenden Infrastruktur notwendig. Die der Stadt hierbei entstehenden Kosten werden nach der jeweils gültigen Satzung teilweise an die Bürger weitergegeben. Erschließungsbeiträge werden dabei für die erstmalige endgültige Herstellung sogenannter Erschließungsanlagen erhoben, Straßenbaubeiträge für den nachmaligen Ausbau (Erweiterung, Verbesserung oder ähnliches) an bereits vorhandenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Neben der Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Stadt Alsdorf werden häufig auch Erschließungsverträge mit Erschließungsträgern abgeschlossen. In diesen Fällen werden die Erschließungskosten nicht durch Beitragsbescheide, sondern auf privatrechtlichem Wege über die Grundstücks- oder Baukosten abgerechnet.

Vor größeren straßenbaulichen Maßnahmen wird in der Regel eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.

Zur Wohnqualität tragen neben der beschriebenen Erreichbarkeit der Grundstücke auch der Erhalt der Umwelt und das Vorhandensein von natürlichen Rückzugsorten bei. Um die Natur vor Beeinträchtigungen durch neue Baugebiete zu schützen, werden bei der Aufstellung neuer Bebauungs- oder Flächennutzungspläne Ausgleichsflächen für Verluste im Ökosystem ausgewiesen. Die für die Durchführung dieser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entstehenden Kosten werden auf die Grundstückseigentümer der neuen Baugebiete zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung umgelegt.

A 60 - Bauverwaltungsamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen