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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen
Beschreibung
Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit sind (zum Beispiel Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder) können nicht von Amts wegen in ein solches Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Dieser Personenkreis wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 eingetragen.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In diesem Antrag hat der Unionsbürger durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine Wahlberechtigung zu erbringen.
§ 26 Bundesmeldegesetz, § 12 Absatz 7 und 8 Kommunalwahlordnung
Die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung ist erforderlich.
A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
Der Antrag ist bis spätestens zum 29. August 2025 zu stellen.
Zuständige Einrichtungen
- Wahlamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-505 - E-Mail:
wahlamt@alsdorf.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Amtsleiter
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Telefon: 02404 50-314
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E-Mail: thomas.dieckmann@alsdorf.de
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Profil: Link
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Position: stv. Amtsleiter / Datenschutzbeauftragter
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Telefon: 02404 50-356
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E-Mail: christian.dankers@alsdorf.de
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