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Gewerbe an-, um-, abmelden

Kurzbeschreibung

Informationen zur Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Beschreibung

Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbeanmeldung sowie Um- und Abmeldung eines bestehenden Gewerbe können Sie digital über das Gewerbe-Service-Portal.NRW vornehmen. Natürlich ist auch eine persönliche Vorsprache beim A32- Bürger- und Ordnungsamt möglich.

Benötigt werden:

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
    • Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie. Zusätzlich eine Kopie des vom Notar beglaubtigen Gesellschaftervertrages.
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    • Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
    • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Gewerbeabmeldung

  • Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

A32 - Bürger- und Ordnungsamt

Sie wollen ein Gewerbe betreiben, ummelden oder abmelden. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind bei:

  • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
  • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
  • einer KG jeder persönlich haftende Gesellschafter; die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen,
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), der gesetzliche Vertreter.

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