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Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, können Sie die "Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren" (siehe "Downloads") ausfüllen, durchlaufen den für Sie, je nach Bauvorhaben, erforderlichen Online Antragsassistenten (siehe "Online Dienstleistungen") und übersenden die Vollmacht, wenn gewollt,  per Post oder Fax (02404 57999-950).

In der Vollmacht wäre anzugeben, ob Sie Ihre/Ihren Entwurfsverfasser/in bis zur Erteilung der Baugenehmigung oder bis zur abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens bevollmächtigen.

Bei einer Bevollmächtigung für die Fortführung des digitalen Baugenehmigungsverfahren bis zur abschließenden Fertigstellung ist für das weitere Verfahren die "Vollmacht Fortführung digitales Baugenehmigungsverfahren" (siehe "Downloads") per Post oder Fax (02404 57999-950) zu übersenden.

Die erforderlichen Bauvorlagen übermitteln Sie innerhalb des Online Antragsassistenten.

Hinweis: Am Ende jedes Online Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit alle noch notwendigen Bauvorlagen Ihrem Antrag beizufügen und online zu übermitteln.  

Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter:

Bauaufsicht - Digitale Antragstellung

Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren können Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren
  • ggfls. Vollmacht Fortführung digitales Baugenehmigungsverfahrens (nach Erteilung der Baugenehmigung)

Diese können Sie unter "Downloads" herunterladen.

Weitere neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke:

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben. 

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit nach der Registratur des Bauantrags weitere Unterlagen, nach Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahrens, in den Projektraum zu laden. 

 

A 63 - Bauordnungsamt

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.

Sollte es Ihr Wunsch sein auch bei Anträgen in Papierform am digitalen Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen, dann senden Sie uns die Information in Ihrem Anschreiben zum Bauantrag zu.

Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier