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Bauaufsicht - Digitale Antragstellung
Beschreibung
Mit dem digitalen Genehmigungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag in wenigen Schritten komfortabel online zu stellen und die Entscheidung über Ihren Antrag online zu erhalten.
Technische Voraussetzung hierfür sind lediglich ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.
Ihre Vorteile:
- Wegfall der Transportzeiten
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
- Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
A 63- Bauordnungsamt
Sollten Sie Fragen zur Anwendung des digitalen Antragsverfahrens haben, können Sie diese unter folgendem Kontakt stellen:
Weitere hilfreiche Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie unter den folgend angegebenen Links:
- Erläuterung und Handbücher für Antragsteller/Entwurfsverfassende und beteiligte Ämter/Behörden
- Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren
Ablauf des digitalen Genehmigungsverfahrens:
- Vollmacht erteilen
(ist nicht verpflichtend)
- Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren herunterladen (s. rechts „DOWNLOADS“)
- Ausfüllen der Vollmacht
- Unterschrift durch Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft)
- Übermittlung der Bevollmächtigung an die Bauaufsicht per Post oder Fax
- Einladung durch die Bauaufsicht
- Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft) erhalten per E- Mail eine Einladung in einen Projektraum (digitale Bauakte)
- Einladungslink öffnen
- Einmalige Registrierung unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und Passwort oder
- Login mit bereits vorhandenem Benutzernamen und Passwort
- Bearbeitung des Antrags durch die Bauaufsicht
- Führen des Schriftverkehrs über den Projektraum
- Benachrichtigung von Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft) per E-Mail bei Einstellung neuer Dokumente
- Nachreichen von Dokumenten
- Nachzureichende Antragsunterlagen im gesonderten Ordner Eingang nach Antragstellung hochladen
- Automatische Benachrichtigung an die Bauaufsicht
- Entscheidung über den Antrag
- Einstellung der Entscheidung in den Projektraum
Onlinedienstleistung
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Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
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Anzeige des Bezugsgebäudes im referenziellen Baugenehmigungsverfahren Bauantrag Werbeanlagen
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Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
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Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung oder Ausstellung eines Negativzeugnisses
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Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 69 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
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Anzeige der befristeten Nutzungsänderung nach § 64 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
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Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- A 63 - Bauordnungsamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-283 - E-Mail:
bauordnungsamt@alsdorf.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Amtsleiter
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Telefon: 02404 50-341
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E-Mail: jens.claßen@alsdorf.de
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