BIS: Suche und Detail

Bauaufsicht - Digitale Antragstellung

Beschreibung

Mit dem digitalen Genehmigungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag in wenigen Schritten komfortabel online zu stellen und die Entscheidung über Ihren Antrag online zu erhalten.

Technische Voraussetzung hierfür sind lediglich ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.

 

Ihre Vorteile:

  • Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
  • Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand 

 

A 63- Bauordnungsamt

Sollten Sie Fragen zur Anwendung des digitalen Antragsverfahrens haben, können Sie diese unter folgendem Kontakt stellen:

Servicehotline ITeBau-Service:
0541 / 96 31 831
 
E-Mail ITeBau-Service: 
 
ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH
Dielingerstraße 3940
49074 Osnabrück

Ablauf des digitalen Genehmigungsverfahrens:

  1. Vollmacht erteilen
  • Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren herunterladen (s. rechts „DOWNLOADS“)
  • Ausfüllen der Vollmacht
  • Unterschrift durch Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft)
  • Übermittlung der Bevollmächtigung an die Bauaufsicht per Post oder Fax

 

  1. Antragsformular übersenden
  • Antragsformular, welches sich nach Durchlauf des Online Antragsassistenten automatisch generiert, zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an die Bauaufsicht senden

 

  1. Einladung durch die Bauaufsicht
  • Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft) erhalten per E- Mail eine Einladung in einen Projektraum (digitale Bauakte)
  • Einladungslink öffnen
  • Einmalige Registrierung unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und Passwort oder
  • Login mit bereits vorhandenem Benutzernamen und Passwort

 

  1. Bearbeitung des Antrags durch die Bauaufsicht
  • Führen des Schriftverkehrs über den Projektraum
  • Benachrichtigung von Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft) per E-Mail bei Einstellung neuer Dokumente

 

  1. Nachreichen von Dokumenten
  • Nachzureichende Antragsunterlagen im gesonderten Ordner Eingang nach Antragstellung hochladen
  • Automatische Benachrichtigung an die Bauaufsicht

 

  1. Entscheidung über den Antrag
  • Einstellung der Entscheidung in den Projektraum