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Einfaches Baugenehmigungsverfahren

Kurzbeschreibung

Bauantrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren

Beschreibung

Das einfache Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen einschl.  kleinen  Sonderbauten durchgeführt. Genehmigungspflichtig sind alle nicht ausdrücklich in § 62 BauO NRW 2018 genannten genehmigungsfreien Vorhaben.
Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Im Baugenehmigungsverfahren werden ebenso die Voraussetzungen für planungsrechtliche Befreiungen und / oder bauordnungsrechtliche Abweichungen geprüft. Der Antrag muss begründet sein.

Notwendige Bauvorlagen:

  • Antragsformular (amtlicher Vordruck)
  • Baubeschreibung (amtlicher Vordruck)
  • Flurkarte (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Katasteramt der Städteregion Aachen, Zollernstr. 10)
  • Lageplan (gemäß BauPrüfVO, Maßstab 1:500 oder 1:250)
  • Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten der bemaßten Bauzeichnungen M 1:100
  • Rechnerische Nachweise (Fußbodenhöhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche. Bei Gebäuden ist die Berechnung des umbauten Raumes (nach DIN 277), bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, ist die Herstellungssumme (einschl. Umsatzsteuer) zu ermitteln. Die Berechnung der baulichen Nutzung – GRZ, GFZ BMZ – ist nur im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung erforderlich.)
  • Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers (Nachweis durch Stempel oder Urkunde)
  • Stellplatzberechnung (gem. Stellplatzbedarf) und Stellplatznachweis (zeichn. Darstellung im Lageplan) Bitte beachten Sie die neue Stellplatzsatzung der Stadt Alsdorf.
  • Geprüfter Standsicherheitsnachweis, je nach Borhaben geprüft, Schallschutzgutachten und Nachweis nach EnEV (Vorlage spätestens zu Baubeginn falls erforderlich)
  • Angaben zum Baumbestand (Baumart/-umfang/-kronendurchmesser) mit maßstäblicher Darstellung im Lageplan
  • Spielfläche für Kinder bei Mehrfamilienhäusern. Bitte beachten Sie die Spielplatzsatzung der Stadt Alsdorf.
  • Statistikbogen (amtlicher Vordruck)

Ihr Antrag kann nur in vollständigem Zustand bearbeitet werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Bauvorlagen in mindestens 3-facher Ausfertigung vorliegen und den Anforderungen der BauPrüfVO entsprechen.

A 63 - Bauordnungsamt

Genehmigungsgebühren:

Die Genehmigungsgebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.

Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes. (Zuschläge/ Abschläge sind möglich)

Rohbauwert x Kubikmeter umbauten Raum x 6 von Tausend

Oder bei kleinen Sonderbauten

Rohbauwert x Kubikmeter umbauten Raum x 10 von Tausend

Mindestgebühr 50 €

Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und weitere Gebührentatbestände werden gesondert berechnet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen