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Meldung als Wahlhelfer

Kurzbeschreibung

Hier können Sie sich als freiwilliger Wahlhelfer melden

Beschreibung

An jedem Wahlsonntag leisten mehrere hundert ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen unserer Stadt ihren Dienst an der Demokratie. Demokratie lebt vom Mitmachen! Deshalb bewerben auch SIE sich hier als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer. Neben dem guten Gefühl, etwas sinnvolles für die Allgemeinheit gemacht zu haben, erhalten Sie für den Einsatz am Wahlsonntag zusätzlich ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von zur Zeit 35,- €.

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

In der Regel sollte man sich etwa acht Wochen vor einem Wahltermin gemeldet haben, um bei der Einsatzplanung sicher berücksichtigt zu werden. 

Die Berufungsschreiben der Wahlvorstandmitglieder werden etwa sechs bis acht Wochen vor dem eigentlichen Wahltermin versand.

Weitere Informationen zur Wahlhelfertätigkeit allgemein und zur Europawahl 2024 finden Sie hier: https://www.im.nrw/themen/europawahl-2024

Ehrenamtliche Wahlhelfer müssen bei Kommunal- und Europawahlen das 16., bei den übrigen Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl besitzen. Sie sollten ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Alsdorf haben.

Nach der Meldung als freiwilliger Wahlhelfer über dieses Portal erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Falle einer Einsatzplanung werden Sie vom Wahlamt schriftlich über alle Details Ihrer Tätigkeit informiert und müssen dann noch einmal ausdrücklich die Annahme des Ehrenamtes für den jeweiligen Wahlsonntag schriftlich erklären (Formular ist der Berufung beigefügt).

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