Führerscheinantrag
Kurzbeschreibung
Hier erhalten Sie informationen zum Antrag auf Umstellung (Kartenführerschein), Ersatz- und Erstantrag eines Führerscheins.
Beschreibung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.
Karten-Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt worden sind:
(Hinweis: Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite des Führerscheins unter Ziffer 4a.)
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umzutauschen ist |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Benötigt werden:
- Bei einem Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein (bei Umstellung)
- ein biometrisches Lichtbild (KEIN digitales Lichtbild)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bei einem Erstantrag
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild (KEIN digitales Lichtbild)
- Sehtest
- Augenärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe Bescheinigung
- Bescheinigung über die jeweiligen Module
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (nur bei begleitetes Fahren ab 17)
- Zustimmung aller Begleitpersonen (nur bei begleitetes Fahren ab 17)
- Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen (nur bei begleitetes Fahren ab 17)
- Kopien der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter und aller Begleitpersonen (nur bei begleitetes Fahren ab 17)
- Bei einer Führerscheinverlängerung
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (KEIN digitales Lichtbild)
- Bescheinigung über die Verlängerung der jeweiligen Module
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Etwa 2 - 3 Wochen, abhängig vom Straßenverkehrsamt Aachen
Für sonstige Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich direkt an:
Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Telefon: 02405/697-0
Servicetelefon Führerschein: 02405/697-100
Servicetelefon KFZ-Zulassung: 02405/697-200
Telefax: 02405/697-170
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de
Für einen Antrag auf Umstellung (Kartenführerschein) oder Ersatz sowie zur Erstbeantragung eines Führerscheines ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
- Die Antragsannahme ist gebührenfrei. Die Gebühren für den Führerschein werden durch das zuständige Straßenverkehrsamt erhoben.
Erstantrag
- 5,10 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Einwohnermeldeamt
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- Straße: Hubertusstraße Hausnummer: 17
- PLZ: 52477 Ort: Alsdorf
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- Telefon:
02404 50361 - Fax:
02404 57999361 - E-Mail:
meldeamt@alsdorf.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02404 50-361
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-249
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-277
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-275
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-276
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-232
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de