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Führerscheinantrag

Kurzbeschreibung

Hier erhalten Sie informationen zum Antrag auf Umstellung (Kartenführerschein), Ersatz- und Erstantrag eines Führerscheins. 

Beschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.

Benötigt werden:

  • Bei einem Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • alter Führerschein (bei Umstellung)
    • ein biometrisches Lichtbild
    • vollständig ausgefülltes Antragsformular

 

  • Bei einem Erstantrag
    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Sehtest
    • Augenärztliches Zeugnis
    • Erste-Hilfe Bescheinigung
    • Bescheinigung über die jeweiligen Module

 

  • Bei einer Führerscheinverlängerung
    • Personalausweis oder Reisepass
    • alter Führerschein
    • ein biometrisches Lichtbild
    • Bescheinigung über die Verlängerung der jeweiligen Module

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Etwa 2 - 3 Wochen, abhängig vom Straßenverkehrsamt Aachen

Für sonstige Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich direkt an:

Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Telefon: 02405/697-0
Servicetelefon Führerschein: 02405/697-100
Servicetelefon KFZ-Zulassung: 02405/697-200
Telefax: 02405/697-170
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de

Für einen Antrag auf Umstellung (Kartenführerschein) oder Ersatz sowie zur Erstbeantragung eines Führerscheines ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)

  • Die Antragsannahme ist gebührenfrei. Die Gebühren für den Führerschein werden durch das zuständige Straßenverkehrsamt erhoben.

Erstantrag

  • 5,10 €

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen