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Bürger- und Seniorenbeauftragter

Kurzbeschreibung

Bürger- und Seniorenbeauftragter der Stadt Alsdorf

Beschreibung

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind seit dem 01.01.1979 verpflichtet, Bürgerbeauftragte als persönlichen Ansprechpartner für die Bürger/innen und Einwohner/innen zu bestellen. Außerdem werden in Alsdorf zur Wahrnehmung der besonderen Belange der älteren Mitbürger/innen die Aufgaben des Seniorenbeauftragten durch den Bürgerbeauftragten wahrgenommen.

Bürger- und Seniorenbeauftragter ist Herr Tim Krämer.

Aufgaben der Bürgerberatung und Bürgerbetreuung

  1. Vermittelnde, beratende und unterstützende Hilfe in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten für alle Bürger
  2. Auskünfte über Zuständigkeiten
  3. Herstellung von Verbindungen zu den zuständigen Behörden
  4. Hilfestellung bei dem Ausfüllen von Anträgen und Formularen
  5. Hinweise auf andere Informationsmöglichkeiten
  6. Bereitstellen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Einsichtnahme
  7. Unterstützung des Bürgermeisters bei den Bürgersprechstunden

Aufgaben der Seniorenbetreuung

  1. Zusammenarbeit mit allen sozialen Einrichtungen (freie Wohlfahrtsverbände, Invaliden- und Seniorenvereine, kirchliche Träger etc.) im Bereich „Seniorenbetreuung“
  2. Koordination der Arbeiten der o. a. Verbände etc. im Bereich „Seniorenbetreuung“
  3. Beratung und Betreuung für Senioren im Einzelfall
  4. Organisation und Durchführung von städtischen Veranstaltungen für Senioren
  5. Bewirtschaftung der Zuschüsse für die Alsdorfer Invaliden- und Seniorenvereine
  6. Geschäftsführung „Seniorenbeirat"

A 50 - Sozialamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen