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Personalausweis von Auslandsdeutschen beantragen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises für im Ausland lebende Deutsche.

Beschreibung

Lebt ein Deutscher im Ausland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, kann dieser den Personalausweis bei einer innerdeutschen Meldebehörde beantragen.

Zur ausschließlich persönlichen Antragstellung von Auslandsdeutschen mit Wohnsitz werden folgende Unterlagen benötigt:

  • alter Personalausweis / Reisepass
  • digitales Lichtbild (gegen einer Verwaltungsgebühr i.H.v. 6,00 €, kann das Lichtbild vor Ort erstellt werden.)
  • Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate (bei Wohnsitz in den Niederlanden oder Belgien)
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnsitz in Deutschland (sollte diese nicht mehr vorliegen, wird eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt)
  • Geburtsurkunde (wird immer benötigt)
  • Bei Personalausweisanträgen von Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pässe/Ausweise der Eltern, bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

HINWEIS ZUM DIGITALEN LICHTBILD: Sollten Sie sich dazu entschließen das Lichtbild vor Ort zu machen, bitten wir darum dieses vor Ihrem Termin an der POINT-ID zu erstellen.

HINWEIS: ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

A 32- Büger- und Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt

Etwa zwei bis vier Wochen durch die Bundesdruckerei (Lieferzeiten können abweichen).

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragsstellung persönlich erscheinen) vorzulegen. Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • 67,00 €
  • 52,80 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

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