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Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum
Kurzbeschreibung
Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis
Beschreibung
Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.
§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 8,9 Straßenverkehrsordnung
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Plakatierung gestellt werden.
Es werden maximal 25 Plakate pro Werbeaktion genehmigt.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.
Zuständige Einrichtungen
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-274 - Fax:
02404 57999-274
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-405
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E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-223
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E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
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