BIS: Suche und Detail

Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum

Kurzbeschreibung

Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis

Beschreibung

Hier finden Sie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung und  Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Verkehrsraum.

§§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 8,9 Straßenverkehrsordnung

 

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Plakatierung gestellt werden.

Es werden maximal 25 Plakate pro Werbeaktion genehmigt.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen