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Reisepass von Auslandsdeutschen beantragen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beantragung eines Reisepasses von Auslandsdeutschen

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses für Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden. Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in anderen Ländern müssen sich an die jeweilige deutsche Botschaft oder das jeweilige deutsche Konsulat bzw. Generalkonsulat wenden.

Benötigt werden:

  • der alte Reisepass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
  • ein Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
  • Sollte der alte Reisepass nicht bereits bei einer deutschen Auslandsvertretung in den Niederlanden bzw. Belgien ausgestellt sein, wird zusätzlich eine Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Meldebehörde benötigt.
  • Bei Passbeantragung von Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pässe der Eltern, bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
  • Wird ein neuer Reisepass aufgrund einer durchgeführten Namensänderung notwendig, wird eine Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch benötigt (sollte die Eheschließung bzw. Namensänderung außerhalb Deutschlands stattgefunden haben und wurde diese Änderung nicht durch ein deutsches Standesamt abschließend beurkundet, müssen Sie sich bitte an das Generalkonsulat in Amsterdam (Tel.: 0031-205747700) bzw. die Botschaft in Brüssel (Tel.: 0032-27871831) wenden).

HINWEIS: ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

etwa 3 bis 5 Wochen, abhängig von der Bundesdruckerei Berlin (Lieferzeiten können abweichen).

Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) ist zusätzlich noch die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter vozulegen (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen). Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auslandsdeutsche mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden können einen Reisepass beantragen, wenn:

  • der alte Reisepass bzw. Bundespersonalausweis nicht länger als 10 Jahre abgelaufen ist,
  • es sich nicht um eine Erstbeantragung handelt.

Reisepass:

  • 140,00 €
  • 75,00 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Reisepass mit 48 Seiten:

  • 162,00 €
  • 97,00 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Express Reisepass:

  • 172,00 €
  • 107,00 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Express Reisepass mit 48 Seiten:

  • 194,00 €
  • 129,00 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

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