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Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung
Kurzbeschreibung
Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung
Beschreibung
Bereits seit 1986 werden durch die "Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Alsdorf (Baumschutzsatzung)" Laub- und Nadelbäume im innerstädtischen Bereich geschützt.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens ein Stamm einen Stammumfang von 30 cm aufweist und die Summe der Stammumfänge mehr als 70 cm beträgt. Obstbäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung.
Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung (Fällgenehmigung) beantragt werden. In diesen Fällen können Sie als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter diese Fällgenehmigung direkt hier online beantragen. Sind Sie nicht Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter oder wollen Sie den Antrag nicht online einreichen, dann können Sie einen Antrag auf der rechten Seite unter der Rubrik "Dokumente" herunterladen. Dieser Antrag ist dann ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten unterschrieben beim zuständigen Amt oder Sachbearbeiter (siehe Einrichtungen und Kontakte) einzureichen.
§ 6 der Baumschutzsatzung der Stadt Alsdorf
A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Kann geschützter Baumbestand aufgrund einer Baumaßnahme nicht erhalten bleiben, so ist ein entsprechender Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein um eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung zu erhalten:
- Von dem Baum gehen Gefahren für Personen oder Sachen aus und die Gefahren können nicht mit zumutbarem Aufwand auf andere Art und Weise beseitigt werden
- Der geschützte Baum ist krank, seine Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich
- Der geschützte Baum ist im Wachstum durch andere geschützte Bäume stark eingeschränkt
- Ein zulässiges bauliches Vorhaben kann sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden
- Die Bäume beeinträchtigen Lichteinfall auf Fenster und dahinterliegende Räume unzumutbar
- Sonstige bzw. weitere Begründung der Maßnahme
Bei Bauvorhaben ist mit dem Bauantrag vom Bauherrn ein Lageplan einzureichen, in dem geschützter Baumbestand, der sich auf dem Baugrundstück oder auch den Nachbargrundstücken befindet, maßstäblich einzutragen ist.
Nach Antragstellung erfolgt eine Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter des Amtes für Planung und Umwelt. Bei der Bearbeitung des Antrages kann von einem Ortstermin abgesehen werden, wenn entsprechend aussagekräftiges Fotomaterial vom Antragsteller vorgelegt wird - insbesondere bei erkennbar krankem Baumbestand. Im Anschluss wird dem Antragsteller ein schriftlicher Bescheid erteilt.
Wird eine Fällgenehmigung erteilt, so ist sie in der Regel mit der Auflage zur Durchführung einer Ersatzpflanzung verbunden.
Auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf, Tarif Nr. 3 bzw. 10. b) sowie des Ratsbeschlusses vom 15.12.2015 werden die Gebühren wie folgt erhoben:
für den Ortstermin: je angefangene halbe Stunde 35,00 Euro.
für die schriftliche Bescheiderteilung: je angefangene halbe Stunde 24,00 Euro.
Bei einem ablehnenden Bescheid werden nur 50 % der üblichen Gebühr erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-300
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E-Mail: timo.sachsen@alsdorf.de
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