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Wahlvorschläge Stadtratswahl

Beschreibung

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Unter anderem findet die Wahl zur Vertretung der Stadt Alsdorf statt.

Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden.

Weitere Details sind der Amtlichen Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Alsdorf und für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Alsdorf am 14. September 2025“ zu entnehmen, die nebenstehend zum Download bereit steht.

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die hier heruntergeladen werden können. Alternativ können auch Wahlvorschlagsformulare verwendet werden, die über das Portal des Programms „Votemanager“ (siehe hier) ausgefüllt und ausgedruckt werden können.

§§ 15 bis 20, 46 b, 46 d KWahlG, §§ 25 bis 31, 75 a, 75 b KWahlO

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

7. Juli 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist!)