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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Die wirtschaftliche Jugendhilfe wird infolge von erzieherischen Hilfen zuständig, um verwaltungsrechtlich und finanziell Jugendhilfemaßnahmen umzusetzen. Nach der Feststellung des individuellen Bedarfs werden Hilfen für pädagogische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form gewährt .

Bei den erzieherischen Hilfen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährige und junge Erwachsene zu den Kosten herangezogen werden können. Die Höhe der Heranziehung wird von den Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet.

 

A 51.1 - Jugendamtsverwaltung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche:

  • Buchstabenbereich A-G: Herr Mathebel
  • Buchstabenbereich H-O: Herr Erkens
  • Buchstabenbereich P-Z: Herr Piernikaczyk

Maßgeblich bei der Einteilung in den einzelnen Buchstabenbereichen ist der Familienname des Leistungsempfängers!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen