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Melderegisterauskünfte

Kurzbeschreibung

Informationen zu einfachen und erweiterten Melderegisterauskünften.

Beschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Melderegisterauskunft, Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen, Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern, Selbstauskunft und Gruppenauskunft.

Hier haben Sie die Möglichkeit über die Assistenten in der Box Onlinedienstleistung eine Anfrage über eine einfache oder eine erweiterte Melderegisterauskunft zu stellen. Für alle anderen Arten der Melderegisterausküfte nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder melden sich direkt bei einen der rechts aufgeführten Ansprechpartner um das weitere Vorgehen zu erfragen bzw. zu klären.

§§ 44 und 45 des Bundesmeldegesetzes.

Bei persönlicher Vorsprache werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

Bei schriftlicher oder Onlinebeantragung müssen sie Ihrem Antrag fogendes beifügen:

  • Kopie des Überweisungsträgers bzw. Zahlungsnachweis über die entrichteten Gebühren

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

  • Sofortige Ausstellung bei persönlicher Vorsprache
  • Ca. 2 - 3 Wochen bei schriftlicher Beantragung

Zur Person über die die Auskunft gewünscht wird sind mindestens folgende Daten anzugeben:

  • Name und Vorname
  • Alte Anschrift oder Geburtsdatum

Auskünfte aus dem aktuellen Melderegister (beinhaltet alle z. Z. oder in den letzten fünf Jahren gemeldeten Einwohner)

  • einfache Melderegisterauskunft         11,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft       15,00 €   

 

Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers bzw. einen Zahlungsnachweis beifügen, da ansonsten die Angabe zur Gebührenzahlung von hiesiger Stelle nicht nachvollzogen werden kann. Sollten Sie einen der beiden Antragsassistenten nutzen, laden Sie den Nachweis als Anlage bei der Antragsstellung mit hoch.

 

Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird nur nach Glaubhaftmachen des berechtigten Intersses erteilt.

Gesonderte Melderegisterausküfte / Archivauskünfte (beinhaltet Einwohner, die vor sechs Jahren oder früher in Alsdorf gewohnt haben)

  • 15,00 € - 50,00 €

Melderegisterauskünfte, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind

  • 40,00 € - 100,00 €

Die Gebührenforderung ergibt sich aus dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23.08.1999 in Verbindung mit der Tarifstelle 2.2 – Ordnung, 2.2.1 – Meldewesen, des allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) vom 08. August 2023, GV. NRW. S. 524 und GV. NRW. S. 490.

Gemäß § 11 GebG NRW entsteht die Gebührenschuld für eine Melderegisterauskunft mit dem Eingang des Auskunftsersuchens bei der Meldebehörde.

Die Gebühren sind bei pesönlicher Vorsprache bei der Antragsstellung in Bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Bei schriftlicher Beantragung sollten Sie im Vorfeld die Gebühr auf das Konto bei der Sparkasse Aachen überweisen. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung folgende Daten:

  • Swift-Code/BIC: AACSDE 33
  • IBAN: DE02 3905 0000 0001 5003 62
  • Angabe der Buchungsstelle (Verwendungszweck): 431100/02-02-01/112

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen