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Vaterschaftsanerkennung

Kurzbeschreibung

Die Feststellung der Vaterschaft kann über die Dienstleistung ,,Beistandschaft" beantragt werden.

 

Die Einrichtung der Beistandschaft für minderjährige Kinder erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt. Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt durch das Standesamt informiert. Das Jugendamt bietet der Mutter dann Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Das Jugendamt nimmt auf Antrag der Mutter Kontakt zu dem benannten Mann auf. Dieser kann die Vaterschaft durch Urkunde beim Jugendamt anerkennen. Ansonsten kann durch die Beistandschaft  ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeleitet werden.

Eine Beistandschaft zur Regelung des Unterhaltsanspruches kann von dem Elternteil beantrag werden, der mit dem Kind zusammenlebt. Es werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteiles geprüft, die Unterhaltshöhe errechnet und durch Beurkundung in Form einer vollstreckbaren Urkunde festgesetzt.

Kann hinsichtlich der Unterhaltshöhe keine Einigkeit erzielt werden, vertritt die Beistandschaft das Kind im gerichtlichen Verfahren.

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