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Anmeldung von Spielgeräten (Vergnügungssteuer)

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Alsdorf. (Vergnügungssteuersatzung vom 23.03.2015)

A 20 - Kämmereiamt

Bitte entnehmen Sie diese der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alsdorf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen