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Meldebescheinigung

Beschreibung

Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden, zum Beispiel für behördliche oder private Zwecke. Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und auf Wunsch frühere Anschriften, sie kann zur Vorlage bei Standesämter, Konsulate usw. verwendet werden.
Die einfache Meldebescheinigung kann unten auf dieser Seite online beantragt und bezahlt werden. 
Das Bezahlverfahren ist giropay.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Versand der Bescheinigung sowohl bei Online-Beantragung als auch bei Beantragung per Mail aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch an die Meldeadresse erfolgt.

Bei der persönlichen Beantragung im Einwohnermeldeamt werden Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass benötigt. Ein schriftlicher Antrag wird nicht benötigt.

Für den Online-Antrag ist nach der Anmeldung mit dem Bürgerkonto eine Authentisierung mit dem neuen Personalausweis erforderlich.

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Bei einer persönlichen Beantragung im Einwohnermeldeamt können Sie hier online einen Termin vereinbaren!

Die Gebühr je Bescheinigung beträgt 9,00 €.

Zuständige Einrichtungen