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Aufstellen eines Infofahrzeuges / Verkaufsstandes / Verkaufswagens / Infostandes im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Beschreibung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand bzw. ein Fahrzeug zum Zweck der Information oder Verkauf aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis/ Ausnahmegenehmigung.

§ 33 Abs. 1 Nr. 2 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens eine Woche vor Beginn der beantragten Maßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der Sondernutzungssatzung der Stadt Alsdorf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen