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Digitalisierte Fischereischeine

Beschreibung

Der Fischereischein (oft umgangssprachlich Angelschein genannt) ist ein amtlicher Nachweis, der bestätigt, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse in Fischkunde, Gewässerökologie und Tierschutz verfügen. Er ist die gesetzliche Grundvoraussetzung, um in Deutschland legal fischen zu dürfen.

§§ 31 bis 36 des Landesfischereigesetzes NRW (LFG NRW)

Benötigt werden:

Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungszeugnis oder
  • aktueller Fischereischein

Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Fischereischeins:

  • Prüfungszeugnis oder
  • bisheriger Fischereischein

Bei der Ausstellung eines Ersatzfischereischeins:

  • Prüfungszeugnis oder
  • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung der Städte Region Aachen A 70 - Untere Fischereibehörde

Beantragung für im Ausland lebende Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • persönliches Erscheinen
Für im Ausland lebende Bürger wird ein Fischereischein generell nur für 1 Jahr ausgestellt.

A 32 - Einwohnermeldeamt

FÜR DIE ONLINEBEANTRAGUNG NUTZEN SIE FOLGENDEN LINK

Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

Gültigkeit

Fischereischeinjahr ist immer das Kalenderjahr. Fischereischeine für das neue Jahr können aus buchungstechnischen Gründen immer erst mit Jahresbeginn ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis).

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026 und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung (Fischerprüfungsordnung, Fischereischeinverwaltungsanwendungsverordnung und Landesfischereiverordnung; vgl. Vorlage 18/5134) am 3. Juli 2026 wird die Erteilung von Fischereischeinen, die Abführung der Fischereiabgabe und der damit korrespondierenden Gebühren neu geregelt

  • 22,00 € Jahresfischereischein
  • 50,00 € Fünfjahresfischereischein
  • 30,00 € Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit oder Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein

 

  • 32,00 € Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein) Diese Gebühr fällt für Personen die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben an.

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

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