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Briefwahlantrag allgemein

Kurzbeschreibung

Beantragung eines Wahlscheins zur Briefwahl

Beschreibung

Hier können Sie formlos bereits frühzeitig Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2025 beantragen. Die Wahl wird am 19. September 2025 stattfinden. Benötigt werden folgende Pflichtangaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Sollen die Unterlagen an eine andere als die Wohnanschrift versandt werden, geben Sie bitte zusätzlich die Versandanschrift an. Ab dem 03. August 2025 können Sie den Antrag auch direkt online stellen. Wählen Sie bitte hierzu die Dienstleistung "Briefwahlantrag online" aus (steht erst ab dem 03.08.2025 zur Verfügung).

§26 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) , §56 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

Bei sehr frühzeitiger Antragsstellung beachten Sie bitte, dass die Unterlagen frühestens ab dem 04. August 2025 erstellt werden können.

Ab dem 04. August 2025 eingehenden Anträge werden  in der Regel am (Werk-)Tag des Antragseingangs bearbeitet und versandfertig gemacht. Die Postzustellung dauert ein bis drei Werktage, bei Auslandsversand entsprechend länger.

Ab dem 03.08.2025 steht Ihnen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen auch unser Wahlportal zur Verfügung, mit dessen Nutzung Sie die Antragsbearbeitung deutlich beschleunigen können. Bitte wählen Sie hierzu ab diesem Zeitpunkt die Dienstleistung "Briefwahlantrag online" aus.

Voraussetzung für die Erteilung von Briefwahlunterlagen ist die Eintragung des/der Antragsstellers/in in das Wählerverzeichnis der Stadt Alsdorf. Dieses wird für die Kommunalwahl 2025 am Sonntag, dem 03.08.2025 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt muss der/die wahlberechtigte Antragssteller/in mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Alsdorf gemeldet sein.

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen