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Grabmal beantragen
Kurzbeschreibung
Informationen zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Beschreibung
Hier finden Sie einen Antrag zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen sowie die aktuelle Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf.
Weiterhin stehen Ihnen die rechts aufgeführten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Auskunft über aktuelle Friedhofsgebühren und Grabarten
- Koordinierung und Abwicklung der Bestattungen bis zur Erstellung des Gebührenbescheides
- Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Grabanlagen
- Erstellung des Gebührenbescheides
- Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen auf vorzeitige Einebnung von Grabstätten
- Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen auf Erwerb von Grabstellen zu Lebzeiten
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf
A 60 - Bauverwaltungsamt
- Ein genehmigtes und aufgestelltes Grabmal darf ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung nicht verändert oder zur Änderung entfernt werden; auch die Entfernung des Grabmals muss die Friedhofsverwaltung genehmigen.
- Die Zeichnungen sind mit genauen Zahlen über die tatsächlichen Maße zu versehen. Maßstäbliche Zeichnungen müssen ebenfalls eingeschriebene Maßzahlen enthalten.
- Für die Standsicherheit eines Grabmals haftet grundsätzlich der/die Besteller/in bzw. Nutzungsberechtigte der fraglichen Grabstelle. Das Grabmal ist mit dem Sockel durch Metalldübel zu verbinden.
- Für die Aufstellung von Grabmälern gelten die Bestimmungen der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Verbindung mit der "Richtlinie zum Versetzen und Prüfen von Grabmalanlagen" des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerkes (BIV). Zur Vermeidung von Nachteilen und Weiterungen empfiehlt es sich, sich vor der Bestellung von Grabmälern die genaue Kenntnis dieser Bestimmungen zu verschaffen.
- Die Aufstellung des Grabmals darf erst vorgenommen werden, wenn der eingereichte Antrag genehmigt und die Genehmigungsgebühr bezahlt wurde.
Die Kosten oder Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung.
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Zuständige Einrichtungen
- A 60 - Bauverwaltungsamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Friedhofsamt
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Telefon: 02404 50-362
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E-Mail: johanna.heibges@alsdorf.de
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