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Auskunft Gewerbezentralregister

Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwendungszweck

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Etwa 2 bis 3 Wochen, abhängig vom Bundesamt für Justiz in Bonn.
Bei EU-Staatsbürgern ist die Bearbeitungsdauer abhängig vom Herkunftsland.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13,00 € pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder www.fuehrungszeugnis.bund.de

Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.

 

ACHTUNG: Für die Erteilung roter Dauerkennzeichen, kann der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausschließlichnur beim Straßenverkehrsamt erfolgen.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Bei Beantragung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, das zur Vorlage bei einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung bestimmt ist, wird deren genaue Postanschrift benötigt.

13,00 €

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.