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Aufbruchgenehmigung beantragen
Kurzbeschreibung
Antrag auf Aufbruchgenehmigung
Beschreibung
Baumaßnahmen, welche den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege und Grünflächen) betreffen oder nur tangieren, bedürfen einer Aufbruchgenehmigung.
Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.
A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens zehn Tage vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!
Bitte senden Sie den unter Downloads bereitgestellten Antrag, ausgefüllt und unterschrieben inkl. Lageplan an den in der Kontakbox aufgeführten Ansprechpartner.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
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- Carl-Zeiss-Straße 20
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 5545021 - Fax:
02404 5545029
- Telefon:
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- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50-274 - Fax:
02404 57999-274
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02404 5545013
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E-Mail: detlef.meinert@alsdorf.de
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