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Aufbruchgenehmigung beantragen

Kurzbeschreibung

Antrag auf Aufbruchgenehmigung

Beschreibung

Baumaßnahmen, welche den öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehwege und Grünflächen) betreffen oder nur tangieren, bedürfen einer Aufbruchgenehmigung.

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.

A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste

Damit Ihr Antrag fristgerecht bearbeitet werden kann, muss dieser spätestens zehn Tage vor Beginn der Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden!

Bitte senden Sie den unter Downloads bereitgestellten Antrag, ausgefüllt und unterschrieben inkl. Lageplan an den in der Kontakbox aufgeführten Ansprechpartner.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen