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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Kurzbeschreibung

Informationen zum Allgemeinen Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig. Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Wohnberechtigungsscheine können beim Sachgebiet Wohnbauförderung des Sozialamts beantragt werden.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum - WFNG NRW

Zur Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis / Pass
  • Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, BaföG und andere)
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Urteil über Ehescheidung
  • gegebenenfalls Vollmacht
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Schul-/Studienbescheinigung
  • gegebenenfalls Mutterpass
  • gegebenenfalls Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
  • gegebenenfalls Nachweis über Pflegebedürftigkeit

Neben diesen Unterlagen können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.

A 50 - Sozialamt

Zum 01.01.2022 haben sich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum WFNG NRW) Änderungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen und der angemessenen Wohnungsgröße ergeben, die zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt.

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist erst dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden:

Haushaltsgröße             Netto-Einkommensgrenze      Wohnungsgröße
1 Person                            20.420 €                                       50 qm
2 Personen                        24.600 €                                       2 Wohnräume oder 65 qm
3 Personen                        30.260 €                                       3 Wohnräume oder 80 qm
4 Personen                        35.920 €                                       4 Wohnräume oder 95 qm
5 Personen                        41.580 €                                       5 Wohnräume oder 110 qm
6 Personen                        47.240 €                                       6 Wohnräume oder 125 qm
7 Personen                        52.900 €                                       7 Wohnräume oder 140 qm
jede weitere Person        + 5.660 €                                      + 1 Wohnraum oder + 15 qm 

Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze jährlich um 740 € (Kinderkomponente).

Ein ausfüllbares Antragsformular finden Sie rechts unter Downloads.

Die Kosten eines Allgemeinen Wohnberechtigungsscheines belaufen sich auf 10 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen