Suche
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Befahrens gesperrter Wege/Straßen
Beschreibung
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen und in besonders dringenden Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden.
§ 46 Absatz 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind, genehmigen.
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Damit Ihr Anliegen fristgerecht barbeitet werden kann, muss dieser mindestens eine Woche vorher eingereicht werden.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
-
- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
-
- Telefon:
02404 50-274 - Fax:
02404 57999-274
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02404 50-405
-
E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02404 50-223
-
E-Mail: verkehrsbehoerde@alsdorf.de
-