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Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

Kurzbeschreibung

Information zur denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß  § 9 DSchG NRW

Beschreibung

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Alsdorf berät alle Denkmaleigentümer/innen in allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz. Sie ist insbesondere zuständig für:

  • Eintragungen in die Denkmalliste,
  • denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gemäß § 9 DSchG NRW,
  • die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß § 40 DSchG NRW.

Darüber hinaus führt die Untere Denkmalbehörde die Denkmalliste, in der alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler der Stadt Alsdorf zusammengefasst sind.

Denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW

Veränderungen an einem Baudenkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Die Gemeinde fällt Ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. mit dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.

§ 9 Denkmalschutzgesetz NRW

A 61 - Amt für Planung und Umwelt