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Personalausweis beantragen

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen, Erklärungen und Vollmachten zur Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises.

Zur ausschließlich persönlichen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • der aktuelle Personalausweis; sollte dieser nicht vorhanden sein, ist alternativ eines der folgenden Dokumente vorzulegen:
    • Geburts-/Abstammungsurkunde
    • Heirats-/Eheschließungsurkunde
    • Vorläufiger Bundespersonalausweis
    • Reisepass
    • Führerschein
  • digitales Lichtbild (gegen einer Verwaltungsgebühr i.H.v. 6,00 €, kann das Lichtbild vor Ort erstellt werden.)

HINWEIS ZUM DIGITALEN LICHTBILD: Sollten Sie sich dazu entschließen das Lichtbild vor Ort zu machen, bitten wir darum dieses vor Ihrem Termin an der POINT-ID zu erstellen.

HINWEIS: ab dem 6. Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

A 32- Büger- und Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt

Etwa zwei bis vier Wochen durch die Bundesdruckerei (Lieferzeiten können abweichen).

Direktversand: Um den Direktversand nutzen zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Besitzt eine Person einen Reisepass und ein Personalausweis läuft ab und soll neu beantragt werden, dann muss der Personalausweis zunächst eingezogen und ungültig gemacht werden, da man nicht zwei Personalausweise besitzen darf und für den Direktversand alte Dokumente zur Antragsstellung eingezogen werden müssen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragsstellung persönlich erscheinen) vorzulegen. Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

Gültigkeitsdauer:

Personalausweis

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

vorläufiger Personalausweis

  • maximal 3 Monate
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur bei begründeter Notwendigkeit möglich.
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.
 
Bevollmächtigte Person haben sich bei der Abholung eines Ausweisdokumentes auszuweisen.

Personalausweis

  • 37,00 €
  • 22,80 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 6,00 € bei Erstellung des digitalen Lichtbildes vor Ort
  • 15,00 € Direktversand

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 €

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.

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