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Führungszeugnis

Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwendungszweck
  • Belegart (N, NE, O, OE; Erläuterungen im Antragsformular)

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Etwa zwei bis drei Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit im Bundesamt für Justiz. Bei EU-Staatsbürgern ist die Bearbeitungsdauer abhängig vom Herkunftsland.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder www.fuehrungszeugnis.bund.de

Die Bevollmächtigung eines Dritten zur Antragstellung eines Führungszeugnisses ist nicht möglich.

HINWEIS zum erweiterten Führungszeugnis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.

Seit dem 31. August 2018 werden aufgrund einer Änderung des § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.

 

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz ist ebenfalls möglich.

13,00 €

Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.