Suche
Führungszeugnis
Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwendungszweck
- Belegart (N, NE, O, OE; Erläuterungen im Antragsformular)
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder www.fuehrungszeugnis.bund.de
Die Bevollmächtigung eines Dritten zur Antragstellung eines Führungszeugnisses ist nicht möglich.
HINWEIS zum erweiterten Führungszeugnis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
13,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
-
- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
-
- Telefon:
02404 50361 - Fax:
02404 57999361 - E-Mail:
meldeamt@alsdorf.de
- Telefon:
-