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Wahlvorschläge Integrationsratswahl

Beschreibung

Am 14. September 2025 findet in Alsdorf die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Alsdorf zu wählenden Mitglieder (Integrationsratswahl) statt.

Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürgern/innen (Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten sowie Bürgern/innen (Einzelbewerber/innen) eingereicht werden. Jede/r Wahlvorschlagsberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Weitere Details sind der Amtlichen Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Alsdorf zu wählenden Mitglieder (Integrationsratswahl) am 14. September 2025“ zu entnehmen, die nebenstehend zum Download bereit steht.

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die hier heruntergeladen werden können. Alternativ werden sie beim Wahlamt der Stadt Alsdorf, Rathaus, Hubertusstr. 17, 2. Etage, Zimmer 202 oder 203, während der Dienststunden kostenlos ausgegeben.

§ 27 GO NRW, § 11 Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Alsdorf zu wählenden Mitglieder

A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

7. Juli 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist!)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen