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A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen

Kurzbezeichnung

A 10

Aktuelles

In den Zentralen Diensten der Stadtverwaltung wird ein funktionierendes “Gesamtsystem Rathaus” sichergestellt. Dies geschieht u.a. durch das Bereitstellen einer leistungsfähigen Infrastruktur für alle Organisationseinheiten der Stadt Alsdorf – vom Kugelschreiber bis zum PKW. Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsdorf werden hier schriftliche und mündliche Informationen bereitgestellt, um die Anliegen schnellstmöglich an die richtige Stelle innerhalb der Verwaltung zu führen. In Wahljahren oder bei anstehenden Bürgerentscheiden übernimmt der Bereich Zentrale Dienste die Gesamtorganisation und stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihr Grundrecht auf freie und geheime Wahl ausüben können.

Das  "A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen" nimmt im Wesentlichen Serviceaufgaben und Dienstleistungen für die übrigen Bereiche der Stadtverwaltung wahr. Hierunter fallen unter anderem Beschaffungen aller Art für einen reibungslosen Arbeitsablauf sowie EDV-Betreuung und Verwaltungsorganisation.

 

Wahlen

Während der Wahlvorbereitungszeiten fungiert das  "A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen" als Wahlamt und sorgt umfassend für einen reibungslosen Wahlablauf.

Hier finden Sie "Alte Wahlergebnisse".

Übrigens: Wahlhelfer gesucht!
Informationen zur Wahlhelfertätigkeit finden Sie >>hier
Interesse geweckt? Bewerbungen formlos per E-Mail an Herrn Dieckmann

 

Verkauf von Stadtfahnen

Die Stadt Alsdorf bietet allen Bürgerinnen und Bürgern seit einiger Zeit an, die Alsdorfer Stadtfahne mit Wappen in der Größe 90 x 150 cm käuflich zu erwerben. Der Kaufpreis für diese Fahne beträgt 15,00 €.

Den Kaufantrag finden Sie unter unseren Dienstleistungen oder >>hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Urbach

 

 

Nutzung des städtischen Wappens oder Logos

Das Recht zur Führung des Wappens oder des Logos besitzt die Stadt Alsdorf als Hoheitsträgerin. Jede Verwendung durch Andere bedarf der Ausnahmegenehmigung.

Formlose schriftliche Anträge richten Sie bitte per E-Mail an den Herrn Dankers

 

 

Ausleihe von Gegenständen

Die Stadt Alsdorf bietet den Bürgerinnen und Bürgern an, verschiedene Gegenstände (Fahnen und Rednerpult) auszuleihen. Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung vom 16.12.2015 wird für die Ausleihe von Fahnen eine Verwaltungsgebühr von 9,00 € und für die Ausleihe eines Rednerpultes eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € je Ausleihvorgang erhoben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hark

 

 

 

Anschrift

  • A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
  • Rathaus Alsdorf
  • Hubertusstraße 17
  • 52477 Alsdorf

Kontakt

Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

Zuständige Kontaktpersonen