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eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR beantragen
Kurzbeschreibung
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Benötigt werden:
- gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
A 32 - Bürger- und Ordnugsamt - Einwohnermeldeamt
Ca. 2 - 4 Wochen durch die Bundesdruckerei.
Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar:
Vorderseite der eID-Karte
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.
Auf der linken Seite:
- Logo für die Online-Ausweisfunktion
Auf der rechten Seite:
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)
Rückseite der eID-Karte
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
- Ort der Geburt
- ausstellende Behörde
Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?
Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.
Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
EWR-Staaten
- 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
-
- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
-
- Telefon:
02404 50361 - Fax:
02404 57999361 - E-Mail:
meldeamt@alsdorf.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02404 50-361
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-249
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-277
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Telefon: 02404 50-275
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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Profil: Link
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Telefon: 02404 50-276
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E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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