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eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR beantragen

Kurzbeschreibung

Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

 

 

Benötigt werden:

  • gültiger Ausländischer Pass oder Personalausweis
  • persönliches Erscheinen ist erforderlich

 

A 32 - Bürger- und Ordnugsamt - Einwohnermeldeamt

Ca. 2 - 4 Wochen durch die Bundesdruckerei.

 

 

Diese Informationen sind auf der eID-Karte sichtbar:

Vorderseite der eID-Karte
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar.

Auf der linken Seite:
- Logo für die Online-Ausweisfunktion

Auf der rechten Seite:
- Seriennummer
- Nachname und Vorname(n)
- Tag der Geburt
- letzter Tag der Gültigkeit
- Zugangsnummer (CAN)

 

Rückseite der eID-Karte
Auf der Rückseite der eID-Karte sind die folgenden Daten sichtbar:
- Ort der Geburt
- ausstellende Behörde

Wofür kann ich eine eID-Karte verwenden?

Sie können die eID-Karte  dazu verwenden, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.

Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.  

Ferner können Sie die eID-Karte dazu nutzen, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).  

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
 
 

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

EWR-Staaten

  • 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

 

- 37,00 € - (bei Antragsstellung zu entrichten) in Bar oder EC-Cash
 
 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen