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Personalausweis von Auslandsdeutschen beantragen
Kurzbeschreibung
Informationen zur Beantragung eines Personalausweises für im Ausland lebende Deutsche.
Beschreibung
Lebt ein Deutscher im Ausland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist der Personalausweis ab dem 01.01.2013 bei der Deutschen Botschaft des jeweiligen Landes zu beantragen. Bürger, die in Belgien und den Niederlanden im Bereich der Euregio wohnen, können den Personalausweis auch bei einer innerdeutschen Meldebehörde beantragen.
WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR IN BELGIEN UND IN DEN NIEDERLANDEN WOHNENDE BÜRGER: DIE ERSTBEANTRAGUNG MUSS BEI DER BOTSCHAFT IN BRÜSSEL BZW. AMSTERDAM ERFOLGEN!!
Zur ausschließlich persönlichen Antragstellung von Auslandsdeutschen mit Wohnsitz in Belgien oder in den Niederlanden werden folgende Unterlagen benötigt:
- alter Personalausweis / Reisepass
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
- Bei Personalausweisanträgen von Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pässe/Ausweise der Eltern, bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
HINWEIS: ab dem zehnten Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
A 32- Büger- und Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt
Etwa zwei bis vier Wochen durch die Bundesdruckerei (Lieferzeiten können abweichen).
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragsstellung persönlich erscheinen) vorzulegen. Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:
- 10 Jahre
- 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- 67,00 €
- 52,80 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
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- Hubertusstraße 17
- 52477 Alsdorf
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- Telefon:
02404 50361 - Fax:
02404 57999361 - E-Mail:
meldeamt@alsdorf.de
- Telefon:
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