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Hausnummer beantragen

Kurzbeschreibung

Informationen zur Beantragung einer Hausnummer

Beschreibung

In Alsdorf ist jedes bebaute Grundstück durch den Eigentümer mit der von der Stadtverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus deutlich lesbar sein und stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden. Neu zugeteilte Hausnummern müssen innerhalb eines Monats nach Zuteilung angebracht werden.

§ 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen sowie die Hausnummerierung in der Stadt Alsdorf

A 60 - Bauverwaltungsamt

Pro Bescheid fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- € an.

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