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Wohnsitz anmelden (Anmeldung)

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
  • bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
  • bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
  • bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich einer Anmeldung eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

Für ausländische Staatsangehörige:

  •  ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Meldefrist: Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug zu erfolgen.

Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - MON- Kennzeichen) verfügt oder der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist.

Für Grundstücksbesitzer:
Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an
steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.

Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.

Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen.

Anmeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen