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Wohnsitz ummelden (Ummeldung)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie innerhalb Alsdorfs umziehen, sind Sie dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
  • bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
  • bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
  • bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

Für ausländische Staatsangehörige:

  •  ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

Meldefrist: Die Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug zu erfolgen.

Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - MON- Kennzeichen) verfügt oder der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist.

Für Grundstücksbesitzer:
Bei Besitz eines Grundstückes melden Sie Ihre neue Adresse entweder per Mail an
steuern@alsdorf.de oder telefonisch unter 02404/50-409.

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet!

Die Verpflichtung zur Ummeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig ummelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Ummeldung alleine vornehmen.

Ummeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen