BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Vormundschaft / Pflegschaft

Bei Kindern, die noch nicht volljährig sind, haben die Eltern das Sorgerecht und versorgen und erziehen ihre Kinder.

Manchmal sind die Eltern aus verschiedenen Gründen jedoch nicht in der Lage, sich richtig um die Kinder zu kümmern. In diesen Fällen bestimmt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger (zum Beispiel das Jugendamt), der sich um das Wohlergehen der Kinder kümmert und gesetzlicher Vertreter der Kinder ist. Er hält Kontakt zu den Kindern, kümmert sich um die Gesundheit, entscheidet über den Kindergartenbesuch, die Schulform, verwaltet das Geld der Kinder und nimmt die Interessen der Kinder gegenüber anderen Menschen wahr. Vertritt er Kinder in allen Bereichen der elterlichen Sorge, spricht man von einer Vormundschaft, vertritt er die Kinder nur in einzelnen Teilen, spricht man von einer Pflegschaft.

 

Nicht verheiratete Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Sorgerecht ausüben möchten, können hierzu eine Erklärung bei der Beistandschaft beurkunden lassen.

Zuständige Einrichtung

A 51 - Jugendamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Munoz Espadina:
E-Mail: britta.munoz@alsdorf.de
Frau Rohrbeck:
Tel: 02404 50-321
E-Mail: karin.rohrbeck@alsdorf.de
Vormundschaft / Pflegschaft

Bei Kindern, die noch nicht volljährig sind, haben die Eltern das Sorgerecht und versorgen und erziehen ihre Kinder.

Manchmal sind die Eltern aus verschiedenen Gründen jedoch nicht in der Lage, sich richtig um die Kinder zu kümmern. In diesen Fällen bestimmt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger (zum Beispiel das Jugendamt), der sich um das Wohlergehen der Kinder kümmert und gesetzlicher Vertreter der Kinder ist. Er hält Kontakt zu den Kindern, kümmert sich um die Gesundheit, entscheidet über den Kindergartenbesuch, die Schulform, verwaltet das Geld der Kinder und nimmt die Interessen der Kinder gegenüber anderen Menschen wahr. Vertritt er Kinder in allen Bereichen der elterlichen Sorge, spricht man von einer Vormundschaft, vertritt er die Kinder nur in einzelnen Teilen, spricht man von einer Pflegschaft.

 

Nicht verheiratete Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Sorgerecht ausüben möchten, können hierzu eine Erklärung bei der Beistandschaft beurkunden lassen.

Vormundschaft, Pflegschaft, Vormund, Kinder, Jugendliche, Eltern, minderjährig, Sorgerecht, https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24590/show
A 51 - Jugendamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50261
Fax 02404 57999261

Frau

Munoz Espadina

britta.munoz@alsdorf.de

Frau

Rohrbeck

409

02404 50-321
karin.rohrbeck@alsdorf.de