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Bauaufsicht - Digitale Antragstellung
ZURZEIT KÖNNEN WEGEN TECHNISCHER PROBLEME KEINE DIGITALEN BAUANTRÄGE GESTELLT WERDEN!
Bitte wenden Sie sich an 02404-50283 zur alternativen Möglichkeit Anträge digital einzureichen!
Mit dem digitalen Genehmigungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag in wenigen Schritten komfortabel online zu stellen und die Entscheidung über Ihren Antrag online zu erhalten.
Technische Voraussetzung hierfür sind lediglich ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.
Ihre Vorteile:
- Wegfall der Transportzeiten
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
- Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Verfahrensablauf
Ablauf des digitalen Genehmigungsverfahrens:
- Vollmacht erteilen
- Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren herunterladen (s. rechts „DOWNLOADS“)
- Ausfüllen der Vollmacht
- Unterschrift durch Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft)
- Übermittlung der Bevollmächtigung an die Bauaufsicht per Post oder Fax
- Antragsformular übersenden
- Antragsformular, welches sich nach Durchlauf des Online Antragsassistenten automatisch generiert, zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an die Bauaufsicht senden
- Einladung durch die Bauaufsicht
- Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft) erhalten per E- Mail eine Einladung in einen Projektraum (digitale Bauakte)
- Einladungslink öffnen
- Einmalige Registrierung unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und Passwort oder
- Login mit bereits vorhandenem Benutzernamen und Passwort
- Bearbeitung des Antrags durch die Bauaufsicht
- Führen des Schriftverkehrs über den Projektraum
- Benachrichtigung von Entwurfsverfasser/in und Antragsteller/in (Bauherrschaft) per E-Mail bei Einstellung neuer Dokumente
- Nachreichen von Dokumenten
- Nachzureichende Antragsunterlagen im gesonderten Ordner Eingang nach Antragstellung hochladen
- Automatische Benachrichtigung an die Bauaufsicht
- Entscheidung über den Antrag
- Einstellung der Entscheidung in den Projektraum
Hinweise und Besonderheiten
Weitere hilfreiche Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie unter den folgend angegebenen Links:
- Erläuterung und Handbücher für Antragsteller/Entwurfsverfassende und beteiligte Ämter/Behörden
- Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren
Weitere Informationen
Sollten Sie Fragen zur Anwendung des digitalen Antragsverfahrens haben, können Sie diese unter folgendem Kontakt stellen:
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Anzeige des Bezugsgebäudes im referenziellen Baugenehmigungsverfahren Bauantrag Werbeanlagen
Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung oder Ausstellung eines Negativzeugnisses
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 69 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Anzeige der befristeten Nutzungsänderung nach § 64 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 Bauordnung Nordrhein-Westfalen
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Downloads
Zuständige Einrichtung
A 63 - Bauordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: bauordnungsamt@alsdorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
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- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Sollten Sie Fragen zur Anwendung des digitalen Antragsverfahrens haben, können Sie diese unter folgendem Kontakt stellen:
Herr
Claßen
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