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 Erlaubnis für eine Veranstaltung/einen Umzug im öffentlichen Verkehrsraum

Informationen zu Veranstaltungen und Umzügen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen eine Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bei solchen Veranstaltungen kann es sich zum Beispiel um Festumzüge (Schützen-, St.-Martins- oder Karnevalsumzug), Sportveranstaltungen oder Ähnliches handeln.

 

Rechtsgrundlagen

§ 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Fristen

Damit Ihr Anliegen rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss der Antrag mindestens eine Woche vor der Veranstaltung gestellt werden.

Kosten

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise und Besonderheiten

Dem Antrag ist ein Nachweis über eine bestehende Veranstalterhaftpflichtversicherung beizufügen!

Zuständige Einrichtung

A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bauer:
Tel: 02404 50-405
E-Mail: guido.bauer@alsdorf.de
Herr Joerißen:
Tel: 02404 50-227
E-Mail: elmar.joerissen@alsdorf.de
Erlaubnis für eine Veranstaltung/einen Umzug im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen eine Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bei solchen Veranstaltungen kann es sich zum Beispiel um Festumzüge (Schützen-, St.-Martins- oder Karnevalsumzug), Sportveranstaltungen oder Ähnliches handeln.

 

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50-274
Fax 02404 57999-274

Herr

Bauer

55

02404 50-405
guido.bauer@alsdorf.de

Herr

Joerißen

55

02404 50-227
elmar.joerissen@alsdorf.de