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Führungszeugnis
Voraussetzungen
Unterlagen
Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwendungszweck
- Belegart (N, NE, O, OE; Erläuterungen im Antragsformular)
Kosten
13,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragseinreichung in bar beizulegen.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Die Beantragung eines Führungszeugnisses erfolgt auf Grund der Corona-Pandemie derzeit "Kontaktlos"!
Bitte leiten Sie uns folgende Unterlagen und Informationen postalisch oder durch Einwurf im Rathaus zu:
- Ausgefüllten Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses (siehe Box Onlinedienstleistung)
- Kopie Ihres Ausweises bzw. Passes
- Kopie des Anforderungsschreibens, der Stelle, die das Führungszeugnis fordert. (Falls es ein erweitertes Zeugnis sein soll)
- Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- 13 € in bar
Sie erhalten dann von uns die Quittung und die Bestätigung, dass das Führungszeugnis beantragt wurde und vom Bundesamt für Justiz innerhalb von ca. 2 - 3 Wochen das Führungszeugnis zugeschickt.
Hinweise und Besonderheiten
Die Bevollmächtigung eines Dritten zur Antragstellung eines Führungszeugnisses ist nicht möglich.
HINWEIS zum erweiterten Führungszeugnis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbstständigen reicht die Bescheinigung der antragstellenden Person aus.
Weitere Informationen
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder www.fuehrungszeugnis.bund.de
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwendungszweck
- Belegart (N, NE, O, OE; Erläuterungen im Antragsformular)
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder www.fuehrungszeugnis.bund.de
13,00 €
Anfallende Gebühren sind bei Antragseinreichung in bar beizulegen.
polizeilich, Führungszeugnis, Vorstrafe https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22481/show