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 Wohnsitz anmelden (Anmeldung)

Voraussetzungen

Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen.

Unterlagen

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
  • bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
  • bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
  • bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich einer Anmeldung eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

Für ausländische Staatsangehörige:

  •  ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)

Fristen

Meldefrist: Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug zu erfolgen.

Kosten

Anmeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €

Hinweise und Besonderheiten

Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.

Weitere Informationen

Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - MON- Kennzeichen) verfügt oder der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist.

Zuständige Einrichtung

Einwohnermeldeamt
Rathaus Alsdorf
Hubertusstraße 17
52477 Alsdorf
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Moreno Magarin:
Tel: 02404 50-361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Frau Hofman:
Tel: 02404 50-249
E-Mail: tanja.hofman@alsdorf.de
Frau Lesmeister:
Tel: 02404 50-277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Herr Pavlidis:
Tel: 02404 50-275
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Frau Rottenfußer:
Tel: 02404 50-276
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
Wohnsitz anmelden (Anmeldung)

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der anzumeldenden Familienangehörigen
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
  • bei Eigentum Nachweis über den Kauf (zum Beispiel Grundbuchauszug, Notarvertrag)
  • bei verheirateten Personen der Nachweis der Eheschließung
  • bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich einer Anmeldung eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

Für ausländische Staatsangehörige:

  •  ausländischer Reisepass (bei Nicht-EU-Ländern auch der Aufenthaltstitel)

Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - MON- Kennzeichen) verfügt oder der Zuzug innerhalb der StädteRegion Aachen erfolgt ist.

Anmeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €

Anmeldung, Wohnsitz, anmelden, Zuzug, Hauptwohnung https://buergerportal.alsdorf.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22263/show
Einwohnermeldeamt
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 50361
Fax 02404 57999361

Herr

Moreno Magarin

62

02404 50-361
meldeamt@alsdorf.de

Frau

Hofman

59a

02404 50-249
tanja.hofman@alsdorf.de

Frau

Lesmeister

59b

02404 50-277
meldeamt@alsdorf.de

Herr

Pavlidis

59a

02404 50-275
meldeamt@alsdorf.de

Frau

Rottenfußer

59c

02404 50-276
meldeamt@alsdorf.de